Die Selbstbeteiligung (Ticket modérateur)
Die Selbstbeteiligung umfasst die Kosten, die nicht von der Krankenkasse getragen werden und Ihnen obliegen.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle mit einer 100 %-igen Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
- Ab dem 31. Aufenthaltstag
- Aufenthalt aufgrund einer chronischen Erkrankung
- Arbeitsunfall, der von der Kasse als solcher anerkannt wurde
- Invalidenrente, Veteranenrente, Rente wegen Arbeitsunfällen mit einer Arbeitsunfähigkeit von 60 %
Einige Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer vor der Aufnahme.
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