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Die pauschale Selbstbeteiligung des Versicherten (Participation Assuré Forfaitaire)

Seit dem 1. September 2006 gilt in allen öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen eine pauschale Selbstbeteiligung von 18 € pro Aufenthalt auf Tätigkeiten mit einem Tarif von 120 € oder mehr oder einem Koeffizienten von 60. Sie ersetzt in diesen Fällen das sogenannte Ticket Modérateur. Einige Patienten können von dieser Pauschale ausgenommen werden. Dies betrifft etwa Personen, die an einer chronischen Erkrankung leiden oder Schwangere.

Diese Pauschale, die entweder dem Patienten selbst obliegt oder von einer Zusatzversicherung getragen wird, wird durch die Einrichtung an die Krankenkasse übermittelt.

Das Personal der Patientenaufnahme steht Ihnen für alle Fragen bezüglich der Kostenübernahme und der Höhe Ihrer Rechnung gerne zur Verfügung.

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