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Bereiten Sie Ihren Aufenthalt auf der Entbindungsstation vor

Ihre Aufnahme auf der Entbindungsstation der Klinik Rhéna erfordert einige Verwaltungsformalitäten, insbesondere, um die Übernahme der Kosten des Krankenhausaufenthalts durch die Krankenversicherung und den Zusatzversicherungsträger zu gewährleisten.

Anmeldung auf der Entbindungsstation

Wir empfehlen Ihnen, die Entbindungsstation zur kontaktieren, um baldmöglichst die Anmeldungsmodalitäten kennenzulernen und Ihre Unterlagen zur Voranmeldung auszufüllen.

Sollte Ihr Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe Ihnen einen Einweisungsschein übergeben haben, muss dieser bei der Patientenaufnahme eingereicht werden.

Um die Räumlichkeiten zu entdecken und sich mit dem Team und der Umgebung vertraut zu machen, werden auf Anfrage unter der Nummer +33 3 90 67 41 17 Einzel- oder Gruppenbesuche der Entbindungsstation organisiert.

Für geburtshilfliche Notfälle ist rund um die Uhr eine diensthabende Hebamme in der Einrichtung. Sie wird Sie, gemeinsam mit dem Facharzt für Geburtshilfe sowie dem Anästhesisten bei jedem während der Schwangerschaft auftretenden Problem empfangen.

Antrag auf Zusatzleistungen

Der stationäre Bereich bietet 1-Bett- Zimmer, die je nach Auslastung und Übernahme durch Ihre Krankenkasse verfügbar sind, oder 2-Bett-Zimmer an.

Sie können durch das Leisten eines zusätzlichen Tagessatzes im Rahmen der verfügbaren Plätze ein Einzelzimmer erhalten.

Sie müssen dies vor Ihrer Aufnahme sowie bei Ihrer Zusatzversicherung beantragen, um zu überprüfen, ob diese die Zusatzkosten übernimmt.

Allerdings kann die Einrichtung nicht garantieren, Ihrem Wunsch sofort nachkommen zu können, da die Anzahl der Einzelzimmer begrenzt ist. Angesichts der Tätigkeit der Einrichtung ist es möglich, dass es aufgrund der Zahl der Entlassungen und Notfälle nicht möglich ist, Ihnen gleich bei Ihrer Ankunft das gewünschte Einzelzimmer zuzuweisen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um Ihr Verständnis und verpflichten uns, Ihrem Wunsch schnellstmöglich nachzukommen.

In Einzelzimmern gibt es gegen Entrichten einer Tagesgebühr eine Schlafmöglichkeit sowie Mahlzeiten für den Vater.

Das Bereitstellen einer Schlafmöglichkeit und/oder Mahlzeiten für die Begleitperson müssen auf dem Aufnahmeformular oder beim Pflegepersonal vor oder während des Aufenthalts gemeldet werden.

Mehr Informationen: Tarife der Hotelzuschläge

 

Die vor Ihrer Ankunft auf der Entbindungsstation einzureichenden Dokumente

Diese Dokumente sind für die Erstellung Ihrer Aufenthaltsunterlagen erforderlich.

Für die Klinik:

  •    die von der Krankenversicherung zugesendeten Unterlagen
  •    den Blutgruppenausweis und alle Ergebnisse der im Laufe der Schwangerschaft gemachten Untersuchungen (biologische Untersuchungen, Ultraschalluntersuchungen etc.)
  •    Ihren Mutterpass
  •    die Krankenversichertenkarte und Kostenübernahmebescheinigung
  •    die Mitgliedskarte der Zusatzversicherung oder Anftrag auf Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
  •    einen Personalausweis / Reisepass

Für das Rathaus:

  •    das Familienbuch (wenn Sie eines besitzen)
  •    Ausweispapiere der Eltern.

Für nicht verheiratete Paare und alleinstehende Mütter wird eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt empfohlen. Diese kann zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft in jedem Rathaus mit einem Ausweis und einem Wohnsitznachweis erfolgen.

Die Wahl des Familiennamens des Kindes

Der Familienname, der von den Eltern für das erste gemeinsame Kind ausgewählt wird, kann sein:

  •    der Familienname des Vaters,
  •    der Familienname der Mutter,
  •    oder ein Doppelname, nämlich: der Familienname des Vaters gefolgt vom Familiennamen der Mutter bzw. der Familienname der Mutter gefolgt vom Familiennamen des Vaters.

Der für das erste Kind gewählte Familienname ist der Familienname für alle folgenden gemeinsamen Kinder des Paares.

Das erste gemeinsame Kind ist das Kind, das als erstes aus der Beziehung der beiden Eltern hervorging. Es muss sich also nicht zwangsweise um das erste biologische Kind handeln.