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Ihre Entlassung

Der Gynäkologe und der Kinderarzt entscheiden gemeinsam, je nach Ihrem Gesundheitszustand, über Ihre Entlassung.

Sollten Sie sich entgegen ärztlichen Rats entscheiden, die Einrichtung zu verlassen, sind Sie verpflichtet, einen Entlassungsschein zu unterschreiben.

Am Tag vor Ihrer Entlassung übergibt Ihnen die Hebamme die Verschreibungen für Ihr Kind, dessen Gesundheitsbuch und schließlich eine Krankschreibung, einen Termin für eine Untersuchung etc.

Mit dem Ende Ihres Aufenthalts erhält Ihr Arzt eine Zusammenfassung Ihres Aufenthalts.

 

Die Verwaltungsformalitäten

Wir bitten Sie, das Büro der Patientenaufnahme in der Empfangshalle der Klinik aufzusuchen. Dort wird Ihnen Ihre Patientenakte überreicht. Darin enthalten sind:

  •    Ihre Rechnung, für die wir Sie bitten, eine Zahlungsmethode vorzusehen (Scheck, Kreditkarte oder Bargeld),
  •    Bescheinigung über den Klinikaufenthalt, welche die Krankschreibung während Ihres Aufenthalts ersetzt.

Sie sollten die noch ausstehenden Summen begleichen. Sollte Ihre Krankenversicherung kein Drittzahlersystem (direktes Begleichen der Rechnung durch die Krankenkasse) vorsehen, vergessen Sie nicht, der Krankenkasse Ihre quittierte Rechnung einzureichen, um Ihre Kostenerstattung zu erhalten.

 

Für Ihre Rückkehr nach Hause

Sie können entweder im eigenen Fahrzeug oder im Taxi die Klinik verlassen: Sie treten in Vorausleistung. In bestimmten Fällen können Ihnen die Kosten durch Ihre Krankenkasse erstattet werden. Sollte es Ihr Gesundheitszustand erfordern, und nur auf ärztliche Verschreibung, können Sie einen Krankentransport anfordern: einen Krankenwagen (liegender Transport) oder einen leichten Krankentransportwagen (sitzender Transport).

Ihnen wird ein Transportschein ausgestellt, um die aufgewendeten Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen.

Sie können das Transportunternehmen frei wählen. Am Empfang wird Ihnen eine Liste zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich beim Pflegepersonal.

 

Fragebogen zur Zufriedenheit

Damit wir Ihnen den besten Service bieten können, möchte die Klinik erfahren, wie zufrieden Ihre Patienten sind. Dies erfolgt insbesondere durch die Analyse der in den verschiedenen Aufnahmeheften enthaltenen Fragebogen, sowie mithilfe von punktuellen Interviews, zu denen Sie eventuell eingeladen werden können.

Den Fragebogen zur Zufriedenheit finden Sie auf dem Nachttisch in Ihrem Zimmer.

Vergessen Sie nicht, ihn vor Ihrer Entlassung abzugeben:

  •    in einer der Urnen der Abteilung oder bei der Patientenaufnahme
  •    beim Personal der Patientenaufnahme/Rechnungsstellung;
  •    postalisch an folgende Adresse: Rhéna, Clinique de Strasbourg - Service Qualité, 10 Rue François Epailly, CS 50003, 67076 STRASBOURG FRANCE

Wir danken Ihnen im Voraus.

 

Die Fortsetzung der medizinischen Betreuung nach der Geburt

Sie sollten einen Termin bei einem Kinderarzt Ihrer Wahl binnen 10 Tagen nach der Geburt vorsehen.

Vergessen Sie nicht, 4-6 Wochen nach der Geburt den Gynäkologen oder die Hebamme zu kontaktieren, die Ihre Schwangerschaft betreut hat.

Um in den bestmöglichen Bedingungen heimzukehren wird eine Nachbetreuung am Wohnort durch eine niedergelassene Hebamme sowohl für Ihre Behandlungsmaßnahmen als auch die Nachverfolgung der Ernährung des Babys organisiert (PRADO). Sie können ebenfalls eine Hebamme nach Wahl für Hausbesuche kontaktieren.

Diese Beratungen können folgende Ziele verfolgen:

  •    eine Überwachung des natürlichen Stillens
  •    die Überwachung/Wechseln der Verbände oder die Entfernung der Klammern/Fäden bei einem Kaiserschnitt
  •    eine Beckenbodenrehabilitation

Circa 2 Monate nach der Geburt können Beckenbodenübungen erforderlich sein. Mit Verschreibung durch Ihren Gynäkologen oder Ihre Hebamme können Sie hierfür einen Termin mit einer niedergelassenen Hebamme oder einem Physiotherapeuten ausmachen.