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Die Honorare der Ärzte

In der Klinik Rhéna sind niedergelassene Ärzte tätig. Je nach Vereinbarung, die diese mit der Sécurité Sociale unterzeichnet haben, stammen diese aus:

  • dem Sektor 1: die Honorare werden durch die Versicherungsträger festgelegt;
  • dem Sektor 2: freie Honorarfestlegung durch die Ärzte.

Bei Honoraren des Sektor 2 dürfen die Ärzte sogenannte Honorarüberschreitungen (Dépassement d‘honoraires) frei festlegen, die durch den Patienten oder den Zusatzversicherungsträger übernommen werden (erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt vor dem Aufenthalt).
Ihre Ärzte werden Sie bei der prä-operativen Besprechung darüber informieren. Zögern Sie nicht, mit ihnen darüber zu sprechen und jegliche Schwierigkeiten zu melden.

Einige Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer vor der Aufnahme.