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Modalitäten der Kostenübernahme

Die Klinik Rhéna hat Vereinbarung mit der Assurance Maladie und den meisten französischen Zusatzversicherern unterzeichnet. Die Kosten für Aufenthalt und Behandlungen (Medikamente, Laboruntersuchungen, Honorare der Ärzte, chirurgische Eingriffe, Behandlungen, Röntgenuntersuchungen, Prothesen, Hotelkosten für Doppelzimmer) werden deshalb direkt durch die Klinik abgerechnet.

 

Wenn Sie sozialversichert sind

Entweder wird Ihr Aufenthalt zu 80 % übernommen: die restlichen 20 % (Selbstbeteiligung) obliegen Ihnen oder Ihrer Zusatzversicherung
oder Ihr Aufenthalt wird zu 100 % übernommen.
 
Die wichtigsten Fälle, bei denen die Kosten zu 100 % übernommen werden:

  • Chronische Erkrankungen
  • Chirurgische Eingriffe, deren Kosten über 91 € liegen
  • Wenn Ihr Aufenthalt 30 Tage überschreitet
  • Im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts infolge eines Arbeitsunfalls
  • Bei Personen mit Behinderungen, Invaliden und Veteranen

 

Wenn Sie nicht sozialversichert sind 

Wenn Sie nicht sozialversichert sind, sind alle Kosten selbst zu tragen
Vor Ihrem Aufenthalt wird Ihnen ein Kostenvoranschlag ausgestellt und bei Ihrer Aufnahme werden Sie gebeten, einen Vorschuss zu leisten, um die durch Ihren Aufenthalt anfallenden Kosten zu decken. Die Zahlung des Voranschlags erfolgt bei Ihrer Entlassung.
Bei Ihrer Entlassung wird Ihnen eine detaillierte Rechnung ausgestellt.

 

Die Kosten des Krankenhausaufenthaltes

Bestimmte Kosten des Krankenhausaufenthalts, außer dem durch die Krankenkasse übernommenen Anteil, müssen von Ihnen getragen werden. Sie sind bei Ihrer Entlassung zu begleichen, außer wenn Sie einem Versicherer angehören, der eine Vereinbarung mit der Klinik geschlossen hat.

Die Begleichung Ihrer Krankenhauskosten kann per Scheck, Kreditkarte oder Bargeld erfolgen.

Diese Kosten des Krankenhausaufenthalts betreffen: