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Die Patientenakte

Die Patientenakte besteht aus den Informationen bezüglich des Patienten für einen begrenzten Zeitraum oder für alle Krankenhausaufenthalte. Die Informationen sind streng vertraulich und werden daher durch die Geheimhaltungsregeln geschützt. Diese Akte wird, mit Ende Ihres Aufenthalts, von der Einrichtung archiviert. Sie können auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Der Inhaber
  • Der Inhaber des elterlichen Sorgerechts bei der Akte eines minderjährigen Patienten
  • Im Falle des Todes des Patienten die Hinterbliebenen, außer wenn der Patient vorher ausdrücklich die Weitergabe seiner Unterlagen verweigert hat (als anspruchsberechtigt gelten, gemäß dem Gemeinschaftsrecht, die gesetzlichen Erben des Verstorbenen. Erlass vom 3. Januar 2007, zur Änderung des Erlasses vom 5. März 2004)
  • Der Vormund (bei nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen oder Minderjährigen unter Vormundschaft)
  • Der behandelnde Arzt, wobei die Zustimmung des Patienten immer erforderlich ist.

 

Bedingungen für die Einsicht der Dokumente

Der Antrag muss an die Geschäftsleitung der Einrichtung oder den für den Aufenthalt verantwortlichen Arzt adressiert sein.

Formalitäten und zu übermittelnde Nachweise​

Für den Patienten Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass...)
Für den Inhaber des elterlichen Sorgerechts Kopie eines Identitätsnachweises
Kopie des Familienstammbuchs oder vollständige Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Für den Patienten Kopie eines Identitätsnachweises
Kopie des Urteils des Vormundschaftsgerichts
Für die Hinterbliebenen Kopie eines Identitätsnachweises
UND
für Kinder und nicht geschiedene Ehepartner: Familienstammbuch
für andere Hinterbliebene: Bescheinigung der Eigenschaft als Rechtsnachfolger des Verstorbenen (Erbbescheinigung kann im Rathaus oder beim Notar angefordert werden).

Hinterbliebene müssen die Gründe für die Anforderung mit einem der 3 unten aufgeführten und im Gesetz (Art. L.1110-4 CSP) festgeschriebenen Motive darlegen:

  • Herausfinden der Todesursachen,
  • Verteidigung des Andenkens des Verstorbenen,
  • Geltendmachung der Hinterbliebenenrechte. 

Documentation

Die Regeln zur Zugänglichkeit von personenbezogenen medizinischen Informationen

Beantragung der Patientenunterlagen